Kindertagespflege – was ist das?

Kindertagespflege bietet Kindern eine flexible, individuelle und familiäre Betreuung. Betreut werden können Kinder bis zum 14. Lebensjahr.

Insbesondere für Kinder bis zu 2 Jahren ist die Kindertagespflege aufgrund der kleinen Gruppen und einer festen Bezugsperson eine attraktive und gleichwertige Betreuungsmöglichkeit zu anderen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Tagesmütter/Tagesväter betreuen Ihr Kind während ihrer Berufstätigkeit in den Randzeiten von Schule und Kindertagesstätten.

Tagesmütter/Tagesväter sind in der Regel selbstständig tätig oder als sog. Kinderfrau/Kindermann bei einer Familie angestellt.

Tagesmutter, -vater werden

Für die Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater sollten Sie

  • Erfahrung im Umgang mit Kindern haben
  • geduldig und belastbar sein und organisatorische Fähigkeiten mitbringen
  • kommunikationsfähig sein und Lernbereitschaft zeigen
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Kindertagespflegepersonen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

In 4 Schritten zur Tagesmutter/zum Tagesvater:

1. Formale Voraussetzungen:

  • Sie sind zwischen 18 und 64 Jahre alt
  • Sie haben mindestens einen Hauptschulabschluss
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (z.B. B1-Zertifikat)

2. Qualifizierung

  • Regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme für Kindertagespflegepersonen
  • Der Kurs umfasst insgesamt 210 Unterrichtsstunden plus 40 Stunden Praktikum und findet 1-2 mal wöchentlich und an einigen Samstagen statt. Die Schulferien sind unterrichtsfrei.
  • Eine erfolgreich bestandene Prüfung schließt den Kurs ab. Die Teilnehmer/innen erhalten ein Zertifikat, dass Voraussetzung für die Tätigkeit als Tagespflegeperson ist.

3. Antrag auf Pflegeerlaubnis

Im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Qualifizierung kann ein Antrag „auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis“ gestellt werden. Nach § 43 SGB VIII ist diese notwendig, wenn Kindertagespflegepersonen

  • 1-5 Kinder
  • außerhalb des Haushalts der Eltern
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • länger als 3 Monate
  • gegen Entgelt

betreuen.

4. Eignungsfeststellung

Die Eignungsfeststellung beinhaltet:

  • Persönliche Gespräche
  • Hausbesuche
  • Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses für alle im Haushalt lebenden Erwachsenen
  • Einholung einer ärztlichen Bescheinigung für alle im Haushalt lebenden Erwachsenen

Betreuungsplatz gesucht

Wenn Sie eine geeignete Tagesmutter/ einen geeigneten Tagesvater suchen, weil ihr Kind noch keinen Platz in der Krippe oder Kindertagesstätte hat, oder weil sie während der Randzeiten, auch nach der Ganztagsschule, eine Betreuung benötigen, nehmen sie Kontakt mit uns auf.

Sie können einen Antrag auf finanzielle Förderung der Kindertagespflege stellen. Nach Antragstellung prüfen wir die Voraussetzung einer finanziellen Förderung unsererseits.

Die von uns vermittelten Tagesmütter/Tagesväter sind qualifiziert, überprüft und verpflichtet regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Was bieten wir?

Wir beraten, vermitteln und begleiten Eltern bei allen Fragen zur Kindertagespflege.

Wir prüfen die Eignung von Frauen und Männern, die sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessieren.

Wir informieren Eltern, wie sie eine geeignete Tagespflegeperson für ihr Kind finden. Für bereits tätige Kindertagespflegepersonen bieten wir regelmäßige Treffen, Fortbildungsmöglichkeiten und aktuelle Informationen.

So erreichen Sie uns

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